Aktuelle Informationen aus München: Wie der Abgeordnete Lotte heute erfahren hat, muss der Landkreis Weilheim-Schongau im Jahr 2017 mit etwas weniger Schlüsselzuweisungen auskommen als noch in diesem Jahr. Positiv ist hingegen, dass die Schlüsselzuweisungen für die kreisangehörigen Gemeinden insgesamt deutlich steigen.
Die Zuweisungen im Detail, für jede Gemeinde im Landkreis:
Nach den heute vom bayerischen Finanzministerium dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Weilheim-Schongau im Jahr 2017 gegenüber 2016 um 280.300 Euro auf ca. 17.467.000 Euro sinken, so der Abgeordnete. Das ist ein kleines Minus von 1,6 Prozent. „Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen schränkt den finanziellen Handlungsspielraum und somit die Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis Weilheim-Schongau ein“, erläutert Lotte die Entwicklung. Sehr erfreut zeigte er sich jedoch über den Anstieg der Schlüsselzuweisungen für die einzelnen Gemeinden im Landkreis auf knapp 18,9 Mio. Euro. Das sei ein Anstieg von knapp 11%.
Die Schlüsselzuweisungen werden mit 3,4 Milliarden Euro 2017 die mit Abstand höchste Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern sein, der insgesamt 8,9 Milliarden Euro betragen wird, so Lotte.
Die Schlüsselzuweisungen steigen 2017 gegenüber 2016 um rund 140 Millionen Euro. Das liegt aber, wie der Abgeordnete betont, nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen prozentual stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen des Freistaats angestiegen sind. Die Kommunen bekommen mit dem Anstieg also das, was ihnen als Anteil ohnehin zusteht.
Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.
Verbundquote/Schlüsselzuweisungen:
Die SPD-Landtagsfraktion wie auch die kommunalen Spitzenverbände in Bayern, so Lotte, fordern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Landkreisen und Gemeinden. Dafür muss aber der kommunale Anteil an den staatlichen Steuereinnahmen, die sogenannte Verbundquote am allgemeinen Steuerverbund, erhöht werden.
Der Abgeordnete: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Der Abgeordnete weist darauf hin, dass Bayern mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent.
Kurzerklärung Schlüsselzuweisungen
Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen des Staates aus dem kommunalen Finanzausgleich, die steuer- bzw. umlageschwachen Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen. Da diese Zuweisungen mit keiner Zweckbestimmung verbunden sind, sind sie für die Gemeinden und Landkreise also frei verfügbar und deshalb in den Kommunen besonders begehrt.
Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmte Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinden bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises.
Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw. die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.
Weiterführend zum kommunalen Finanzausgleich: SPD-Landtagsfraktion will gezielt die kommunale Investitionskraft stärken
Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen für den neuen Doppelhaushalt 2017/2018 im Landtag insbesondere dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Der Abgeordnete Lotte nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder stärker unterstütz werden.“