Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Weilheim-Schongau in 2017

Andreas Lotte, MdL

16. Dezember 2016

Aktuelle Informationen aus München: Wie der Abgeordnete Lotte heute erfahren hat, muss der Landkreis Weilheim-Schongau im Jahr 2017 mit etwas weniger Schlüsselzuweisungen auskommen als noch in diesem Jahr. Positiv ist hingegen, dass die Schlüsselzuweisungen für die kreisangehörigen Gemeinden insgesamt deutlich steigen.

Die Zuweisungen im Detail, für jede Gemeinde im Landkreis:

Nach den heute vom bayerischen Finanzministerium dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Weilheim-Schongau im Jahr 2017 gegenüber 2016 um 280.300 Euro auf ca. 17.467.000 Euro sinken, so der Abgeordnete. Das ist ein kleines Minus von 1,6 Prozent. „Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen schränkt den finanziellen Handlungsspielraum und somit die Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis Weilheim-Schongau ein“, erläutert Lotte die Entwicklung. Sehr erfreut zeigte er sich jedoch über den Anstieg der Schlüsselzuweisungen für die einzelnen Gemeinden im Landkreis auf knapp 18,9 Mio. Euro. Das sei ein Anstieg von knapp 11%.

  • Gemeinde Altenstadt erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 604 508 Euro, das ist ein Plus von 43 304 Euro.
  • Gemeinde Antdorf erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 247 576 Euro, das ist ein Plus von 110 684 Euro.
  • Gemeinde Bernbeuren erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 723 532 Euro, das ist ein Minus von 19 468 Euro.
  • Gemeinde Bernried am Starnberger See erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 68 124 Euro, das ist ein Minus von 19 468 Euro.
  • Gemeinde Böbing erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 526 108 Euro, das ist ein Plus von 80 860 Euro.
  • Gemeinde Burggen erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 550 620 Euro, das ist ein Minus von 14 108 Euro.
  • Gemeinde Eberfing erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 296 672 Euro, das ist ein Plus von 24 772 Euro.
  • Gemeinde Eglfing erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0 Euro, das ist ein Minus von 121 452 Euro.
  • Gemeinde Habach erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 39 036 Euro, das ist ein Minus von 33 172 Euro.
  • Gemeinde Hohenfurch erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 399 784 Euro, das ist ein Minus von 8 844 Euro.
  • Gemeinde Hohenpeißenberg erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 475 528 Euro, das ist ein Minus von 21 764 Euro.
  • Gemeinde Huglfing erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 477 316 Euro, das ist ein Minus von 44 844 Euro.
  • Gemeinde Iffeldorf erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0 Euro, das ist keine Veränderung.
  • Gemeinde Ingenried erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 313 404 Euro, das ist ein Plus von 48 304 Euro.
  • Gemeinde Oberhausen erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 425 448 Euro, das ist ein Plus von 8 104 Euro.
  • Gemeinde Obersöchering erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 238 856 Euro, das ist ein Minus von 3 132 Euro.
  • Gemeinde Pähl erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0 Euro, das ist keine Veränderung.
  • Marktgemeinde Peißenberg erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 4 061 196 Euro, das ist ein Plus von 863 920 Euro.
  • Gemeinde Peiting erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2 597 060 Euro, das ist ein Plus von 181 040 Euro.
  • Stadt Penzberg erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0 Euro, das ist keine Veränderung.
  • Gemeinde Polling erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 353 220 Euro, das ist ein Minus von 81 036 Euro.
  • Gemeinde Prem erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 143 860 Euro, das ist ein Minus von 28 880 Euro.
  • Gemeinde Raisting erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 213 944 Euro, das ist ein Minus von 110 920 Euro.
  • Gemeinde Rottenbuch erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 513 184Euro, das ist ein Minus von 38 080 Euro.
  • Stadt Schongau erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0 Euro, das ist keine Veränderung.
  • Gemeinde Schwabbruck erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 213 444 Euro, das ist ein Plus von 11 644.
  • Gemeinde Schwabsoien erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 198 748 Euro, das ist ein Plus von 125 068 Euro.
  • Gemeinde Seeshaupt erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0 Euro, das ist keine Veränderung.
  • Gemeinde Sindelsdorf erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 191 736 Euro, das ist ein Plus von 50 176 Euro.
  • Gemeinde Steingaden erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 913 044 Euro, das ist ein Minus von 164 544 Euro.
  • Stadt Weilheim in Oberbayern erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2 444 220 Euro, das ist ein Plus von 1 140 296 Euro.
  • Gemeinde Wessobrunn erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 606 824Euro, das ist ein Plus von 155 404 Euro.
  • Gemeinde Wielenbach erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 487 500 Euro, das ist ein Minus von 85 704 Euro.
  • Gemeinde Wildsteig erhält 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 572 668 Euro, das ist ein Minus von 18 288 Euro.

Die Schlüsselzuweisungen werden mit 3,4 Milliarden Euro 2017 die mit Abstand höchste Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern sein, der insgesamt 8,9 Milliarden Euro betragen wird, so Lotte.

Die Schlüsselzuweisungen steigen 2017 gegenüber 2016 um rund 140 Millionen Euro. Das liegt aber, wie der Abgeordnete betont, nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen prozentual stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen des Freistaats angestiegen sind. Die Kommunen bekommen mit dem Anstieg also das, was ihnen als Anteil ohnehin zusteht.

Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.

Verbundquote/Schlüsselzuweisungen:
Die SPD-Landtagsfraktion wie auch die kommunalen Spitzenverbände in Bayern, so Lotte, fordern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Landkreisen und Gemeinden. Dafür muss aber der kommunale Anteil an den staatlichen Steuereinnahmen, die sogenannte Verbundquote am allgemeinen Steuerverbund, erhöht werden.

Der Abgeordnete: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Der Abgeordnete weist darauf hin, dass Bayern mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent.

Kurzerklärung Schlüsselzuweisungen
Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen des Staates aus dem kommunalen Finanzausgleich, die steuer- bzw. umlageschwachen Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen. Da diese Zuweisungen mit keiner Zweckbestimmung verbunden sind, sind sie für die Gemeinden und Landkreise also frei verfügbar und deshalb in den Kommunen besonders begehrt.

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmte Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinden bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises.

Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw. die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.

Weiterführend zum kommunalen Finanzausgleich: SPD-Landtagsfraktion will gezielt die kommunale Investitionskraft stärken
Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen für den neuen Doppelhaushalt 2017/2018 im Landtag insbesondere dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Der Abgeordnete Lotte nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder stärker unterstütz werden.“

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